Wärmepumpen-Förderung in Hannover: bis zu 80 %*
Für die erste Wohneinheit sind 28.000 Euro förderfähig, daraus ergeben sich bei Anträgen vom 21.07.2026 bis 31.01.2027 bis zu 22.400 Euro Zuschuss. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind je 15.000 Euro förderfähig, ab der siebten je 8.000 Euro.
Die KfW-Förderung besteht aus mehreren Bausteinen. Wir zeigen dir, welche davon in deinem Fall greifen, welche Grenzen gelten und wie hoch dein Eigenanteil ausfällt.
Die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458)
Beim Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe bekommst du über die KfW bis zu 80 %* der Kosten als Zuschuss. Für Anträge vom 21.07.2026 bis 31.01.2027 sind beim Einfamilienhaus maximal 28.000 € förderfähig (erste Wohneinheit), daraus ergeben sich bis zu 22.400 €*. Diese Grenze sinkt danach je Halbjahr um 750 €.
| Baustein | Höhe | Für wen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle; für Anträge ab 01.02.2027 gilt: 30 % für Geräte mit europäischer Wertschöpfung, sonst 15 % |
| Klimabonus | 16 % | beim Ersatz einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas- bzw. Biomasseheizung ab 20 Jahren (Anträge bis 31.01.2027) |
| Einkommensbonus | 40 %, 30 % oder 10 % | gestaffelt nach anrechenbarem zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € |
Die Bausteine addieren sich, gedeckelt sind sie bei 80 %*. Der typische Heizungstausch landet damit bei 46 % (30 % Grundförderung plus 16 % Klimabonus), mit niedrigem Einkommen bei bis zu 80 %*. Beim Einkommensbonus zählt das anrechenbare zu versteuernde Haushaltseinkommen: Hast du mindestens ein minderjähriges Kind, werden davon einmalig 10.000 € abgezogen.
Der frühere Effizienzbonus für das natürliche Kältemittel R290 ist mit der Reform entfallen: moderne Wärmepumpen setzen fast durchgehend auf R290, der zusätzliche Anreiz war nicht mehr nötig.
Die Reihenfolge entscheidet: erst Antrag, dann Auftrag
Hier verschenken viele Geld. Zwei Punkte sind Pflicht und müssen vor dem Kauf stehen:
- Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor du den Auftrag vergibst.
- Ein hydraulischer Abgleich muss eingeplant sein.
Beides übernehmen wir für dich, inklusive aller Nachweise und Fristen. So verfällt kein Euro, nur weil ein Formular zu spät kam.
Du zahlst nur deinen Eigenanteil
Normalerweise gehst du in Vorleistung und wartest nach der Fertigstellung Wochen auf die Auszahlung. Für qualifizierte Projekte strecken wir dir den Förderanteil vor, dann zahlst du nur deinen Eigenanteil. Diese Plätze sind begrenzt, frag also früh nach.
Was bleibt am Ende für dich übrig?
Den verbindlichen Preis bekommst du nach der Baubarkeitsprüfung, in der wir dein Haus wirklich anschauen. Zur ersten Orientierung zeigen wir dir auf der Preisseite Beispiel-Eigenanteile nach Förderung. Eine Pauschale für alle gibt es nicht, weil jedes Haus anders ist. Das ist ehrlicher als ein Lockpreis, der hinterher nicht hält.
Dein nächster Schritt: Lass uns deine Förderquote für Hannover ausrechnen, kostenlos und unverbindlich.
Kurz erklärt
- Grundförderung
- Der Sockel der KfW-Heizungsförderung, den jeder bekommt, der die Voraussetzungen des Programms erfüllt.
- Klimabonus
- Ein Förderaufschlag für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren.
- Einkommensbonus
- Ein Förderaufschlag für selbstnutzende Eigentümer, dessen Höhe an Schwellen des anrechenbaren zu versteuernden Haushaltseinkommens hängt.
- Förderfähige Kosten
- Der Teil der Rechnung, auf den die Förderquote überhaupt angewendet wird. Er ist je Wohneinheit gedeckelt.
*Bis zu 80 Prozent Förderung = Grundförderung 30 Prozent + Klimabonus 16 Prozent + Einkommensbonus 40 Prozent. Voraussetzungen: selbstnutzende Eigentümer, funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Gas- bzw. Biomasseheizung ab 20 Jahren, anrechenbares zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (bei mindestens einem minderjährigen Kind werden einmalig 10.000 Euro abgezogen), Antrag im Zeitraum 21.07.2026 bis 31.01.2027 (danach sinkt der Klimabonus halbjährlich). Gedeckelt auf 80 Prozent von höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit, also höchstens 22.400 Euro Zuschuss.
Stand: Juli 2026. Die genannten Werte gelten für Anträge ab 21.07.2026 (Reform der Heizungsförderung). Förderkonditionen ändern sich. Verbindlich ist immer der jeweils gültige Bescheid.