Anreizen, fördern, abschmelzen: Warum du die Wärmepumpen-Förderung jetzt mitnehmen solltest

Je Stichtag sinkt der Klimabonus um 4 Prozentpunkte und die Grenze der förderfähigen Kosten um 750 Euro. Wer früher beantragt, bekommt beides noch in voller Höhe.

Wer ein paar Jahre auf staatliche Förderprogramme schaut, erkennt ein wiederkehrendes Muster. Eine neue Technologie soll sich am Markt durchsetzen, also durchläuft die Förderung drei Phasen.

Förderungen folgen fast immer demselben Muster

  1. Anreizen. Am Anfang ist die Technik teuer und unbekannt. Der Staat legt großzügige Zuschüsse auf, um die ersten Käufer zu gewinnen. Die Töpfe sind voll, die Quoten hoch.
  2. Fördern auf hohem Niveau, aber mit Ablaufdatum. Die Technik wird beliebter, die Nachfrage steigt. Die Förderung bleibt attraktiv. Im Kleingedruckten steht aber meist schon, dass sie Jahr für Jahr abschmilzt.
  3. Verteuern und auslaufen. Sobald die Technik Standard ist, dreht der Staat den Hebel um. Die Förderung wird gekürzt oder gestrichen, und die alte Alternative wird über Steuern und Abgaben gezielt teurer gemacht oder ganz verboten.

Das ist keine Verschwörung, sondern Förderlogik. Subventionen sind ein Anschub, kein Dauerzustand. Wer früh dabei ist, bekommt am meisten. Wer wartet, zahlt doppelt drauf: durch die niedrigere Förderung und durch die steigenden Kosten der alten Heizung.

Bei der Wärmepumpe sind wir 2026 noch in der komfortablen Phase. Die nächste Phase ist aber bereits gesetzlich terminiert. Hier die Fakten.

Phase „Fördern": So hoch ist die Förderung gerade noch

Über die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458) bekommst du beim Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe bis zu 80 %* Zuschuss. Die Werte hier gelten für Anträge ab 21.07.2026, seit der Reform der Heizungsförderung. Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen.

BausteinHöheWer bekommt ihn?
Grundförderung30 %alle, unabhängig von Einkommen und alter Heizung; für Anträge ab 01.02.2027 gilt: 30 % für Geräte mit europäischer Wertschöpfung, sonst 15 %
Klimabonus16 %wer eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung ab 20 Jahren (Anträge bis 31.01.2027)
Einkommensbonus40 %, 30 % oder 10 %gestaffelt nach anrechenbarem zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €; bei mindestens einem minderjährigen Kind werden einmalig 10.000 € abgezogen

Die Boni sind bei 80 %* Gesamtförderung gedeckelt, und die förderfähigen Kosten liegen für ein Einfamilienhaus (erste Wohneinheit) bei maximal 28.000 €, wenn du zwischen dem 21.07.2026 und dem 31.01.2027 beantragst. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 22.400 €*.

Der typische Fall, also alte Gas- oder Ölheizung raus und Wärmepumpe rein, landet bei 46 % Förderung (30 % Grundförderung plus 16 % Klimabonus). Mit niedrigem Einkommen werden daraus bis zu 80 %*.

Der frühere Effizienzbonus für das natürliche Kältemittel R290 ist mit der Reform entfallen: moderne Wärmepumpen setzen fast durchgehend auf R290, der zusätzliche Anreiz war nicht mehr nötig.

Phase „Abschmelzen": Das Ablaufdatum steht schon im Gesetz

Der entscheidende Baustein für Heizungstauscher ist der Klimabonus, also die 16 % obendrauf. Genau dieser Bonus schmilzt ab, und zwar an zwei festen Stichtagen im Jahr: am 01.02. und am 01.08. Entscheidend ist, wann dein Antrag gestellt ist.

AntragszeitraumKlimabonusMaximalquote*Grenze 1. WohneinheitMaximalzuschuss*
21.07.2026 bis 31.01.202716 %80 % (gekappt, rechnerisch 86 %)28.000 €22.400 €
01.02. bis 31.07.202712 %80 % (gekappt, rechnerisch 82 %)27.250 €21.800 €
01.08.2027 bis 31.01.20288 %78 %26.500 €20.670 €
01.02. bis 31.07.20284 %74 %25.750 €19.055 €
01.08.2028 bis 31.01.20290 %70 %25.000 €17.500 €
01.02. bis 31.07.20290 %70 %24.250 €16.975 €

Ab den Antragszeiträumen 2027 kommt eine Bedingung dazu: Die volle Grundförderung von 30 % gibt es dann nur noch für Geräte mit europäischer Wertschöpfung, sonst sind es 15 %. Die Maximalquote in der Tabelle setzt ab 01.02.2027 also ein solches Gerät voraus.

Zwei Dinge sinken gleichzeitig: der Klimabonus um 4 Prozentpunkte je Stichtag und die Grenze der förderfähigen Kosten um 750 € je Stichtag. Wer denselben Heizungstausch später macht, bekommt für dasselbe Gerät weniger Geld vom Staat. Konkret: Aus bis zu 22.400 € Zuschuss heute werden für Anträge ab dem 01.08.2028 noch bis zu 17.500 €. Das sind 4.900 € weniger, ohne dass sich an deinem Haus irgendetwas geändert hat.

Das ist nur der planmäßige Pfad. Förderungen können auch schneller enden, als im Gesetz steht. Dazu gleich mehr.

Die andere Seite der Schere: Die alte Heizung wird teurer gemacht

Während die Förderung der Wärmepumpe sinkt, wird das Heizen mit Öl und Gas planmäßig teurer. Der Hebel heißt CO₂-Preis. Er wird auf jede Tonne CO₂ erhoben, die beim Verbrennen von Gas oder Öl entsteht, und er steigt Jahr für Jahr.

  • 2024: 45 € pro Tonne CO₂
  • 2025: 55 € pro Tonne
  • 2026 und 2027: Korridor zwischen 55 und 65 € (für 2027 politisch gedeckelt)
  • ab 2027: Start des EU-weiten Emissionshandels für Gebäude (EU ETS 2)
  • 2030: Prognosen sehen 120 bis 150 € pro Tonne

Konkret bedeutet das schon 2026 einen CO₂-Aufschlag von bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde Gas und bis zu 20,70 Cent pro Liter Heizöl. In den 2030ern wird daraus ein Vielfaches.

Dazu kommt die rechtliche Richtung. Das Heizungsgesetz wird gerade reformiert. Das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der starren 65-Prozent-Pflicht wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, das im Juni 2026 in der parlamentarischen Beratung ist und zum 1. November 2026 in Kraft treten soll. Die Technik wird freier wählbar, fossiles Heizen aber nicht billiger. Neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, und der CO2-Preis steigt weiter. Eine Gasheizung, die du heute einbaust, heizt also in ein Umfeld hinein, das auf weniger Fossiles zusteuert.

Unterm Strich verschiebt sich beides gleichzeitig. Die Förderung für die Wärmepumpe geht runter, die laufenden Kosten der fossilen Heizung gehen rauf. Beide Bewegungen sind beschlossen, nicht spekuliert.

Geschichte wiederholt sich: drei Beispiele für das Muster

Wer dieses Muster für übertrieben hält, muss nur ein paar Jahre zurückschauen.

  • Der E-Auto-Umweltbonus wurde jahrelang mit mehreren Tausend Euro beworben und dann im Dezember 2023 praktisch über Nacht gestoppt, als das Budget aufgebraucht war. Wer den Kauf aufgeschoben hatte, ging leer aus.
  • Die Solar-Einspeisevergütung startete vor rund zwanzig Jahren bei knapp 50 Cent pro Kilowattstunde und liegt heute im niedrigen einstelligen Bereich. Die frühen Anlagenbesitzer haben über zwei Jahrzehnte profitiert, die späten kaum noch.
  • Glühbirne und Verbrennungsmotor zeigen die letzte Phase. Was erst gefördert und dann teuer gemacht wird, wird am Ende schlicht verboten (Glühbirnen-Aus ab 2009, Verbrenner-Neuwagen-Aus in der EU ab 2035).

Das Muster ist robust, und die Wärmepumpe steht heute genau am Übergang von Phase 2 zu Phase 3.

Was das für dich heißt

Du musst nichts überstürzen. Aber die Rechnung ist eindeutig. Die Förderung ist 2026 auf einem Niveau, das laut Gesetzeslage so nicht bleiben wird. Wer den Heizungstausch ohnehin in den nächsten Jahren plant, fährt mit „jetzt" finanziell fast immer besser als mit „irgendwann".

  • Mehr Zuschuss. Der volle Klimabonus (16 %) gilt nur für Anträge bis zum 31.01.2027. Danach sinkt er an jedem Stichtag, am 01.02. und am 01.08., und ab dem 01.08.2028 gibt es ihn gar nicht mehr.
  • Niedrigere Folgekosten. Je früher die Wärmepumpe läuft, desto weniger CO₂-Aufschlag zahlst du auf Gas oder Öl.
  • Planungssicherheit. Förderbudgets können auch vor dem offiziellen Enddatum gedeckelt werden, so wie beim E-Auto-Bonus.

So holt HeroWerk das Maximum für dich heraus

Förderung mitnehmen ist das eine. Am Ende wirklich jeden Euro zu bekommen, ist das andere. Genau dafür gibt es uns.

  • Wir rechnen ehrlich. Keine Lockpreise. Nach einer echten Baubarkeitsprüfung weißt du, was deine Wärmepumpe kostet und was nach Förderung übrig bleibt.
  • Wir unterstützen dich bei der Förderung, damit dir kein Euro verloren geht. Wir stellen die Bestätigung des Fachbetriebs für die KfW aus (BzA) und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD), und wir begleiten dich bei deinem Teil des Antrags. Den Antrag selbst stellst du im Portal Meine KfW, das schreibt die KfW so vor. Wichtig ist nur, dass der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird. Damit du trotzdem sofort Planungssicherheit hast, enthält unser Auftrag eine aufschiebende Bedingung: Wir schließen den Vertrag jetzt, er wird aber erst gültig, wenn die KfW deine Förderung zusagt.
  • Du zahlst nur deinen Eigenanteil. Für qualifizierte Projekte strecken wir deinen Förderanteil vor, solange unsere Kapazität reicht. Dann wartest du nicht auf den KfW-Bescheid.

Dein nächster Schritt: Lass uns deine Förderquote ausrechnen, kostenlos und unverbindlich.

Kurz erklärt

Klimabonus
Ein Förderaufschlag für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren.
Stichtag
Der Termin, zu dem sich die Förderhöhe ändert. Maßgeblich ist das Datum deines Antrags.
Förderfähige Kosten
Der Teil der Rechnung, auf den die Förderquote überhaupt angewendet wird. Er ist je Wohneinheit gedeckelt.

*Bis zu 80 Prozent Förderung = Grundförderung 30 Prozent + Klimabonus 16 Prozent + Einkommensbonus 40 Prozent. Voraussetzungen: selbstnutzende Eigentümer, funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Gas- bzw. Biomasseheizung ab 20 Jahren, anrechenbares zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (bei mindestens einem minderjährigen Kind werden einmalig 10.000 Euro abgezogen), Antrag im Zeitraum 21.07.2026 bis 31.01.2027 (danach sinkt der Klimabonus halbjährlich). Gedeckelt auf 80 Prozent von höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit, also höchstens 22.400 Euro Zuschuss.

Stand: Juli 2026. Die genannten Förderwerte gelten für Anträge ab 21.07.2026 (Reform der Heizungsförderung). Förderkonditionen und CO₂-Preise ändern sich. Genau das ist der Grund für diesen Artikel. Wir aktualisieren die Zahlen regelmäßig. Verbindlich ist immer der jeweils gültige KfW-Bescheid. Hinweis zur Gesetzeslage: Das GModG ist im Juni 2026 noch in der parlamentarischen Beratung (Kabinett 13.05.2026, 1. Lesung 11.06.2026, Inkrafttreten erwartet 01.11.2026).

Quellen: Finanztip: Wärmepumpe-Förderung 2026, KfW Merkblatt 458.